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   BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72   

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https://dejure.org/1973,3595
BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72 (https://dejure.org/1973,3595)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1973 - 1 StR 607/72 (https://dejure.org/1973,3595)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 (https://dejure.org/1973,3595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der Folgen der Trunkenheitstat - Verneinung der Zurechnungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
    Zur inneren Tatseite genügt es, daß der Angeklagte sich fahrlässig in einen Rauschzustand versetzte; er brauchte nicht zu wissen, daß er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen könne (BGHSt 1, 124; 16, 124; BGH, Urteil vom 21. März 1972 - 1 StR 39/72).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
    Planmäßiges Handeln hindert jedoch nicht zwingend die Annahme rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385).
  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 78/50

    Kenntnis bzgl. der Neigung zur Begehung von Straftaten im Rauschzustand als

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
    Zur inneren Tatseite genügt es, daß der Angeklagte sich fahrlässig in einen Rauschzustand versetzte; er brauchte nicht zu wissen, daß er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen könne (BGHSt 1, 124; 16, 124; BGH, Urteil vom 21. März 1972 - 1 StR 39/72).
  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70

    Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
    Die Folgen der Trunkenheitstat durfte das Landgericht straferschwerend berücksichtigen (BGHSt 23, 375, 376).
  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 28/62

    Bestimmung der Voraussetzungen an die Annahme einer "Volltrunkenheit" -

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
    Damit befand er sich - da das Revisionsgericht von dem für den Angeklagten günstigsten festgestellten Wert von 2, 97 %o ausgehen muß - unmittelbar an dem Grenzwert von 3 %, von dem ab in der Regel auch bei einem trinkgewohnten Täter Zurechnungsunfähigkeit eintritt (BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und vom 16. März 1962 - 4 StR 28/62), was nicht ausschließt, daß im Einzelfall die Grenze nach unten oder nach oben abweichen kann.
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72
    Damit befand er sich - da das Revisionsgericht von dem für den Angeklagten günstigsten festgestellten Wert von 2, 97 %o ausgehen muß - unmittelbar an dem Grenzwert von 3 %, von dem ab in der Regel auch bei einem trinkgewohnten Täter Zurechnungsunfähigkeit eintritt (BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und vom 16. März 1962 - 4 StR 28/62), was nicht ausschließt, daß im Einzelfall die Grenze nach unten oder nach oben abweichen kann.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz

    Der Blutalkoholgehalt von 2, 9 %o liegt in der Nähe des Grenzwertes von 3 %o, von dem ab in der Regel auch bei einem trinkgewohnten Täter Zurechnungsunfähigkeit eintritt (BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59; vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).

    Diese Erwägung ist im allgemeinen nicht unbedenklich, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Bei einem so hohen Blutalkoholgehalt muß geprüft werden, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 und vom 5. August 1981 - 2 StR 202/81).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

    Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o liegt, von der an in aller Regel Schuldunfähigkeit angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 7. Juni 1972 - 2 StR 209/72 und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).

    Wenn daher auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration im allgemeinen selbst bei an Alkohol gewöhnten Tätern zumindest eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden kann, so kommt es doch auf die Umstände des Einzelfalls an; sie können ergeben, daß ausnahmsweise die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu § 51 Abs. 1 aF StGB BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 - und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie BGH GA 1974, 344).

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Der Blutalkoholgehalt lag nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o von der an ernsthaft zu prüfen ist, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76

    Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit

    Dessen hätte es hier um so mehr bedurft, als in der Regel auch ein trinkgewohnter Täter bei einem Blutalkoholgehalt von 3, 0 %o schuldunfähig sein kann (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72, vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75, vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76).
  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

    Damit lag der Blutalkoholgehalt bei der ersten Tat nicht unerheblich über, bei der zweiten Tat nahe an der Grenze von 3, 0 %o, von der an zu prüfen ist, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).
  • BGH, 05.03.1976 - 2 StR 68/76

    Ausreichende Darlegung der Gründe für eine Bejahung der Schuldfähigkeit durch

    Zudem ist in der Regel sogar ein trinkgewohnter Täter schon bei einem Blutalkoholgehalt von 3, 0 %o schuldunfähig (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - 21. März 1973 - 2 StR 635/72 - 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - und 16. September 1975 - 1 StR 374/75 -).
  • BGH, 23.10.1973 - 1 StR 448/73

    Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit durch hohe Blutalkoholkonzentration bei

    Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Täter trinkgewohnt ist, wenn er zielstrebig gehandelt hat und wenn er sich an das Tatgeschehen erinnern kann (BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72 -).
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

    Das Urteil geht damit von einem Grad der Alkoholbeeinflussung aus, der nahezu die Grenze von 3 %o erreicht, von der an in aller Regel Schuldunfähigkeit angenommen wird (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH VRS 8, 49; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72, vom 7. Juni 1972 - 2 StR 209/72 - und vom 10. April 1973 - 1 StR 607/72).
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